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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der
gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Auf
den Seiten der 'Fa. Archedesign' sind Links zu anderen Seiten im
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erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung
und die Inhalte der gelinkten Seiten hat.
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Eine automatisierte
Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare
Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei
auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:
Wer rechtswidrig Daten
(Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar, sowie Par. 303b StGB Computersabotage:
Wer
eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes
Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch
stört, dass er eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder
eine
Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt,
unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Insbesondere
verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 -
des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles
Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen. |
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